der Gesellschaft zur Förderung der Schwimmfähigkeit gUG


Mit der Anmeldung werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (gültig ab 07.2025) anerkannt.

Alle männlichen Funktionsbezeichnungen gelten auch in der weiblichen Form.


1. Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft zur Förderung der Schwimmfähigkeit gUG (GFS) und den Teilnehmenden an Aus- und Fortbildungen (im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet), die vom Aqualehrwerk des Deutschen Schwimmlehrerverbandes e.V. (DSLV) angeboten werden.


2. Geltungsbereich

Diese AGBs gelten in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für alle Aus- und Fortbildungen des Aqualehrwerks des DSLV (im Folgenden als „Ausbildungen“ bezeichnet).
Die Ausbildungen werden durchgeführt von der GFS.


3. Vertragspartner, Anmeldung und Vertragsabschluss

3.1 Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit:

Gesellschaft zur Förderung der Schwimmfähigkeit gUG
Lautensackstr. 9
90489 Nürnberg

3.2 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu Ausbildungen erfolgt über die Webseite, per E-Mail oder in anderer schriftlicher Form. Die Ausbildungsplätze werden in der Reihenfolge des Bewerbungs- bzw. Anmeldeeingangs vergeben. Bei weiteren Anmeldeeingängen nach Erreichen der Maximalteilnehmerzahl wird eine Warteliste angelegt. Bei Freiwerden eines Ausbildungsplatzes erhält derjenige diesen Platz, dessen Anmeldung als erstes nach Belegung aller Plätze eingegangen ist.

Der Vertrag kommt zustande, sobald sich die Teilnehmer verbindlich über das Kursbuchungssystem angemeldet haben.


4. Leistungsbeschreibung

4.1 Kurs- und Dienstleistungsangebot

Detaillierte Informationen zu Inhalten, Terminen, Veranstaltungsorten und Dozenten finden sich in den jeweiligen Ausschreibungen auf der Webseite oder in den Kursunterlagen.

4.2 Kursdauer und -zeiten

Die Dauer der einzelnen Veranstaltungen variiert je nach Art und Umfang des Angebots und wird in der Kursbeschreibung angegeben.

4.3 Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmevoraussetzungen, wie etwa bestimmte Vorqualifikationen oder Nachweise werden in den jeweiligen Rahmenrichtlinien aufgeführt und sind von den Teilnehmern vor Beginn zu erfüllen. Bei Nichterfüllen der Teilnahmevoraussetzungen kann keine Zulassung zur Ausbildung erfolgen.  


5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise

Die aktuellen Teilnahmegebühren befinden sich auf der Webseite des DSLV zum jeweiligen Ausbildungsgang unter „Gebühren“. Sie umfassen folgende Leistungen: Nutzung der Lernplattform, Ausbildungsunterlagen, Theorieunterweisung per Zoom, Nutzung von Schwimmbad und Schulungsraum bei der Praxisunterweisung und bei erforderlicher Prüfung zum Abschluss, Ausstellung des Zertifikates.

5.2 Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung, soweit nicht anders vereinbart.
Andere Zahlungsarten (z. B. SEPA-Lastschrift oder Online-Zahlungen) können im Einzelfall angeboten werden.

5.3 Fälligkeit

Die Teilnahmegebühren sind vor Beginn der Ausbildung zu begleichen. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht verfällt der Anspruch auf einen Ausbildungsplatz. 


6. Absage oder Änderungen durch die GFS

Die GFS behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung der Dozenten oder aus organisatorischen Gründen abzusagen oder zu verschieben.

Müssen einzelne Kurseinheiten aus nicht von der GFS zu vertretenden Umständen abgesagt werden, werden diese grundsätzlich zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Verschiebungen berechtigen die Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Teilnahmegebühren. 

Kommt es zu einer Absage der Ausbildung, werden die bis dahin gezahlten Beträge in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.


7. Rücktritt oder Abmeldung durch den Teilnehmer

Jeder Teilnehmer kann sich zu jeder Zeit von der Ausbildung abmelden. Dies ist der GFS schriftlich mitzuteilen. Vor der verbindlichen Anmeldung ist der Rücktritt kostenfrei.
Bei Abmeldungen nach verbindlicher Anmeldung wird eine Gebühr berechnet, welche sich wie folgt staffelt:

a.Ab 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühren
b.Ab 1 Woche vor Ausbildungsbeginn: 80 % der Teilnahmegebühren
c.Fehlen oder Absage nach Ausbildungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühren


8. Teilnahmebedingungen

8.1 Anmeldung und Bestätigung

Die Anmeldung ist verbindlich. Der Eingang wird bestätigt. Die Zulassung zur Teilnahme erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen gemäß den jeweils geltenden Rahmenrichtlinien.

8.2 Teilnehmerzahl

Die Anzahl der Teilnehmer ist entsprechend den Angaben im Kursbuchungssystem begrenzt. 

8.3 Erklärung zum Gesundheitszustand

Die Ausbildungen erfordern die aktive Teilnahme an Aktivitäten im Wasser und ggf. an Land. Da hierbei in seltenen Fällen die körperliche Beanspruchung mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann, bestätigen die Teilnehmer mit ihrer Anmeldung zur Ausbildung, dass ihnen diese Risiken bekannt sind und sie ggf. eine ärztliche Gesundheitsprüfung durchführen müssen. Durch die Teilnahme an der Ausbildung bzw. den Übungen erklären sie selbstverantwortlich ihre Eignung zur Teilnahme. Falls sich der Gesundheitszustand eines Teilnehmers ändern sollte, sodass eine Teilnahme an der Ausbildung nicht mehr möglich ist, muss der Teilnehmer dies unverzüglich der Lehrgangsleitung vor Ort mitteilen.

8.4 Mitarbeit

Die GFS erwartet von allen Teilnehmern eine aktive und engagierte Mitarbeit in sämtlichen Ausbildungseinheiten – sowohl im praktischen als auch im theoretischen Teil der Ausbildung. Eine regelmäßige und vollständige Teilnahme an allen Ausbildungseinheiten (Theorie auf der Lernplattform, Online-Meetings, Präsenzeinheiten) ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. In besonderen Härtefällen entscheidet die GFS über eine Sonderregelung.

Falls die Teilnahme an einzelnen Ausbildungseinheiten durch Krankheit oder andere Gründe nicht möglich ist, muss spätestens 2 Tage vorher abgesagt und ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die jeweils zulässige Höchstanzahl an Fehltagen bei Online-Meetings ist in den jeweiligen Rahmenrichtlinien angegeben.


9. Ausschluss bei Verstößen

Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder die Vorgaben der Ausbildungsleitung (z. B. Überschreiten der Fehlzeitengrenze, unentschuldigtes Fehlen, etc.) kann zum Ausschluss von der Ausbildung führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren.


10. Bescheinigungen und Zertifikate

Nach erfolgreichem Abschluss aller Ausbildungsteile erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. In den Ausbildungsgängen „diplomierter Schwimmlehrer (DSLV e.V.)“ und „DSLV geprüfter Schwimmlehrer Basis“ ist zusätzlich das Bestehen der Abschlussprüfung Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats. Die Absolventen dieser beiden Ausbildungsgänge erhalten ein Zertifikat mit individueller Prüfungsnummer.

Bei unvollständiger Teilnahme entscheidet die GFS über eine mögliche Teilanerkennung und die Ausstellung einer entsprechend angepassten Teilnahmebescheinigung.

Bei Verstößen gegen die AGBs der GFS kann die Ausstellung sowohl der Teilnahmebescheinigung als auch des Zertifikats verweigert werden.


11. Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung für Schäden ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Wertgegenstände in Schwimmhallen) wird keine Haftung übernommen.


12. Hinweise zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO

Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden von der GFS zum Zweck der Durchführung und Organisation der Ausbildungen automatisiert verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da sie zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses – nämlich der Teilnahme an einer Ausbildung des Aqualehrwerks des DSLV – erforderlich ist.

Für die Dauer der Gültigkeit des Ausbildungszertifikats sowie darüber hinaus für den Zeitraum einer möglichen Verlängerung speichert die GFS personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt in der Dokumentation von Ausbildungsnachweisen und der Möglichkeit zur Verlängerung von Zertifikaten.

Teilnehmer haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO einzulegen (Art. 21 DSGVO).


13. Bild- und Tonaufzeichnungen

Die GFS behält sich vor, Bild- und Tonaufzeichnungen, die durch das Ausbildungsteam während der Ausbildung angefertigt werden, für Zwecke der eigenen Öffentlichkeitsarbeit (z. B. auf der Webseite, in Broschüren oder sozialen Medien) zu verwenden. Dabei wird gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG (in Anlehnung an Art. 85 Abs. 2 DSGVO) darauf geachtet, dass das Gesamtgeschehen im Vordergrund steht und abgebildete Personen lediglich als Beiwerk erscheinen.

In Einzelfällen kann die GFS solche Aufnahmen auch an Dritte weitergeben, sofern diese aktiv im Auftrag oder mit Genehmigung der GFS für dessen Außendarstellung und Werbung tätig sind. Auch in diesen Fällen gilt der Grundsatz der datenschutzkonformen und zweckgebundenen Verwendung.

Teilnehmer, die mit der Verwendung oder Weitergabe entsprechender Aufnahmen nicht einverstanden sind, müssen die Ausbildungsleitung vor Beginn der Ausbildung ausdrücklich darüber informieren.


14. Ausschluss Widerrufsrecht

Die von uns angebotene Dienstleistung fällt unter § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei der der Vertrag einen spezifischen Termin bzw. Zeitraum vorsieht.

Gemäß dieser gesetzlichen Regelung besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen über solche zeitlich festgelegten Veranstaltungen.


15. Änderungen der AGBs

Die GFS behält sich vor, diese AGBs jederzeit zu ändern.