der Gesellschaft zur Förderung der Schwimmfähigkeit gUG
Mit der Anmeldung werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (gültig ab 07.2025) anerkannt.
Alle männlichen Funktionsbezeichnungen gelten auch in der weiblichen Form.
1. Präambel
2. Geltungsbereich
3. Vertragspartner, Anmeldung und Vertragsabschluss
3.1 Vertragspartner
3.2 Anmeldung und Vertragsabschluss
4. Leistungsbeschreibung
4.1 Kurs- und Dienstleistungsangebot
4.2 Kursdauer und -zeiten
4.3 Teilnahmevoraussetzungen
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
5.2 Zahlungsmodalitäten
5.3 Fälligkeit
6. Absage oder Änderungen durch die GFS
Die GFS behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung der Dozenten oder aus organisatorischen Gründen abzusagen oder zu verschieben.
Müssen einzelne Kurseinheiten aus nicht von der GFS zu vertretenden Umständen abgesagt werden, werden diese grundsätzlich zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Verschiebungen berechtigen die Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Teilnahmegebühren.
Kommt es zu einer Absage der Ausbildung, werden die bis dahin gezahlten Beträge in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
7. Rücktritt oder Abmeldung durch den Teilnehmer
Jeder Teilnehmer kann sich zu jeder Zeit von der Ausbildung abmelden. Dies ist der GFS schriftlich mitzuteilen. Vor der verbindlichen Anmeldung ist der Rücktritt kostenfrei.
8. Teilnahmebedingungen
8.1 Anmeldung und Bestätigung
8.2 Teilnehmerzahl
8.3 Erklärung zum Gesundheitszustand
8.4 Mitarbeit
9. Ausschluss bei Verstößen
Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder die Vorgaben der Ausbildungsleitung (z. B. Überschreiten der Fehlzeitengrenze, unentschuldigtes Fehlen, etc.) kann zum Ausschluss von der Ausbildung führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren.
10. Bescheinigungen und Zertifikate
Nach erfolgreichem Abschluss aller Ausbildungsteile erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. In den Ausbildungsgängen „diplomierter Schwimmlehrer (DSLV e.V.)“ und „DSLV geprüfter Schwimmlehrer Basis“ ist zusätzlich das Bestehen der Abschlussprüfung Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats. Die Absolventen dieser beiden Ausbildungsgänge erhalten ein Zertifikat mit individueller Prüfungsnummer.
Bei unvollständiger Teilnahme entscheidet die GFS über eine mögliche Teilanerkennung und die Ausstellung einer entsprechend angepassten Teilnahmebescheinigung.
Bei Verstößen gegen die AGBs der GFS kann die Ausstellung sowohl der Teilnahmebescheinigung als auch des Zertifikats verweigert werden.
11. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für Schäden ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Wertgegenstände in Schwimmhallen) wird keine Haftung übernommen.
12. Hinweise zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO
Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden von der GFS zum Zweck der Durchführung und Organisation der Ausbildungen automatisiert verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da sie zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses – nämlich der Teilnahme an einer Ausbildung des Aqualehrwerks des DSLV – erforderlich ist.
Für die Dauer der Gültigkeit des Ausbildungszertifikats sowie darüber hinaus für den Zeitraum einer möglichen Verlängerung speichert die GFS personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt in der Dokumentation von Ausbildungsnachweisen und der Möglichkeit zur Verlängerung von Zertifikaten.
Teilnehmer haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO einzulegen (Art. 21 DSGVO).
13. Bild- und Tonaufzeichnungen
Die GFS behält sich vor, Bild- und Tonaufzeichnungen, die durch das Ausbildungsteam während der Ausbildung angefertigt werden, für Zwecke der eigenen Öffentlichkeitsarbeit (z. B. auf der Webseite, in Broschüren oder sozialen Medien) zu verwenden. Dabei wird gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG (in Anlehnung an Art. 85 Abs. 2 DSGVO) darauf geachtet, dass das Gesamtgeschehen im Vordergrund steht und abgebildete Personen lediglich als Beiwerk erscheinen.
In Einzelfällen kann die GFS solche Aufnahmen auch an Dritte weitergeben, sofern diese aktiv im Auftrag oder mit Genehmigung der GFS für dessen Außendarstellung und Werbung tätig sind. Auch in diesen Fällen gilt der Grundsatz der datenschutzkonformen und zweckgebundenen Verwendung.
Teilnehmer, die mit der Verwendung oder Weitergabe entsprechender Aufnahmen nicht einverstanden sind, müssen die Ausbildungsleitung vor Beginn der Ausbildung ausdrücklich darüber informieren.
14. Ausschluss Widerrufsrecht
Die von uns angebotene Dienstleistung fällt unter § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei der der Vertrag einen spezifischen Termin bzw. Zeitraum vorsieht.
Gemäß dieser gesetzlichen Regelung besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen über solche zeitlich festgelegten Veranstaltungen.
15. Änderungen der AGBs
Die GFS behält sich vor, diese AGBs jederzeit zu ändern.